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Lohnverrechnung Österreich 2026: SV, Lohnsteuer, Lohnnebenkosten

Lohnverrechnung 2026: SV-Beitragssätze, Lohnsteuertarif, 6 % auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, DB, DZ und Kommunalsteuer, Fristen und ein Brutto-Netto-Beispiel.

Clientlly-TeamAktualisiert 9 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • 2026 zahlt ein Dienstnehmer 18,07 % Sozialversicherung (in Wien 18,32 %) bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € im Monat, der Dienstgeber 20,98 % (in Wien 21,23 %).
  • Dazu kommen für den Dienstgeber 1,53 % an die Betriebliche Vorsorgekasse, 3,7 % Dienstgeberbeitrag, ein Zuschlag von 0,31 % bis 0,4 % je nach Bundesland und 3 % Kommunalsteuer.
  • Der Lohnsteuertarif 2026 beginnt mit 0 % bis 13.539 € im Jahr, danach 20 %, 30 %, 40 %, 48 % und 50 %, über 1 Million 55 %.
  • Die meisten Kollektivverträge sehen Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration vor; innerhalb des Jahressechstels werden sie nach einem Freibetrag von 620 € mit 6 % versteuert.
  • Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht: Kollektivverträge regeln die Mindestentgelte für rund 95 % der Beschäftigten, und Abgaben und Beiträge sind bis zum 15. des Folgemonats fällig.
Auf dieser Seite

In Österreich behält der Dienstgeber bei jeder Gehaltszahlung die Lohnsteuer und den Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung von 18,07 % ein und zahlt seinen eigenen Anteil von 20,98 %. Mit Betrieblicher Vorsorge, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag und Kommunalsteuer kostet ein Dienstnehmer 2026 rund 30 % mehr als sein Bruttogehalt.

Lohnverrechnung in Österreich auf einen Blick

ThemaRegel 2026
WährungEuro (EUR)
Übliche AbrechnungMonatlich; 14 Bezüge im Jahr, wenn der Kollektivvertrag Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration vorsieht
LohnsteuerMonatlicher Abzug durch den Dienstgeber nach dem auf das Jahr hochgerechneten Tarif; Sonderzahlungen werden gesondert versteuert, meist mit 6 %
Dienstnehmeranteil Sozialversicherung18,07 % (Wien 18,32 %) bis 6.930 € im Monat
Dienstgeberanteil Sozialversicherung20,98 % (Wien 21,23 %) bis 6.930 € im Monat
Weitere LohnnebenkostenBetriebliche Vorsorge 1,53 %, Dienstgeberbeitrag (DB) 3,7 %, Zuschlag zum DB (DZ) 0,31 % bis 0,4 %, Kommunalsteuer 3 %
MindestlohnKein gesetzlicher Mindestlohn; die Mindestentgelte regeln die Kollektivverträge
Pflichtige Sonderzahlungen13. und 14. Bezug, wenn der Kollektivvertrag sie vorsieht, was die meisten tun
Monatliche Frist15. des Folgemonats für Lohnsteuer, DB, DZ, Kommunalsteuer und Sozialversicherung
BehördenFinanzamt (Lohnsteuer, DB, DZ), Gemeinde (Kommunalsteuer), Österreichische Gesundheitskasse ÖGK (Sozialversicherung)

Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Die Sozialversicherung wird an den Krankenversicherungsträger gemeldet und gezahlt, für die meisten Dienstgeber die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Das sind die Beitragssätze 2026 für Angestellte und Arbeiter:

BeitragDienstnehmerDienstgeberHöchstbeitragsgrundlage
Krankenversicherung3,87 %3,78 %6.930 € im Monat
Pensionsversicherung10,25 %12,55 %6.930 € im Monat
Arbeitslosenversicherung2,95 %, bei geringem Einkommen weniger2,95 %6.930 € im Monat
Unfallversicherung–1,10 %6.930 € im Monat
IESG-Zuschlag–0,10 %6.930 € im Monat
Arbeiterkammerumlage0,50 %–6.930 € im Monat
Wohnbauförderungsbeitrag0,50 %, Wien 0,75 %0,50 %, Wien 0,75 %6.930 € im Monat
Summe18,07 %20,98 %–
Betriebliche Vorsorge (BV)–1,53 %Keine Höchstgrenze

Worauf Sie achten sollten:

  • Geringes Einkommen. Der Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung beträgt bei einer monatlichen Beitragsgrundlage bis 2.225 € 0 %, bis 2.427 € 1 % und bis 2.630 € 2 %.
  • Wien hat den Wohnbauförderungsbeitrag ab 1. Jänner 2026 auf 1,5 % erhöht, je 0,75 % für Dienstnehmer und Dienstgeber; die Summen betragen dort 18,32 % und 21,23 %.
  • Sonderzahlungen haben eine eigene Höchstbeitragsgrundlage von 13.860 € im Jahr. Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag fallen darauf nicht an, der Dienstnehmer zahlt daher 17,07 %, der Dienstgeber 20,48 %.
  • Geringfügige Beschäftigung. Bis 551,10 € im Monat (die Grenze wurde für 2026 nicht aufgewertet) besteht keine Vollversicherung. Der Dienstgeber zahlt dennoch die Unfallversicherung und, wenn die Summe seiner geringfügigen Entgelte im Kalendermonat 826,65 € übersteigt, eine Dienstgeberabgabe von 19,4 %.
  • Betriebliche Vorsorge. Für Arbeitsverhältnisse ab 2003 zahlt der Dienstgeber 1,53 % des gesamten Entgelts einschließlich Sonderzahlungen, ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses. Der Krankenversicherungsträger hebt den Beitrag ein und leitet ihn an die vom Dienstgeber gewählte BV-Kasse weiter.

Zusätzlich zur Sozialversicherung fallen drei Abgaben auf die monatliche Bruttolohnsumme an:

  • Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfonds: 3,7 %, an das Finanzamt.
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): 0,31 % bis 0,4 %, je nach Bundesland, gemeinsam mit dem DB.
  • Kommunalsteuer: 3 %, an die Gemeinde der Betriebsstätte. Übersteigt die monatliche Bemessungsgrundlage 1.460 € nicht, wird zuvor ein Freibetrag von 1.095 € abgezogen. Dienstgeber in Wien zahlen außerdem die Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (U-Bahn-Steuer).

Lohnsteuer: laufender Bezug und Sonderzahlungen

Der Dienstgeber behält die Lohnsteuer monatlich ein. Bemessungsgrundlage ist das Bruttoentgelt abzüglich der Sozialversicherung des Dienstnehmers; die Lohnverrechnung rechnet sie auf ein Jahr hoch und wendet den Tarif 2026 an, dessen Stufen um 1,733 % an die Inflation angepasst wurden:

Einkommen pro JahrGrenzsteuersatz
bis 13.539 €0 %
über 13.539 € bis 21.992 €20 %
über 21.992 € bis 36.458 €30 %
über 36.458 € bis 70.365 €40 %
über 70.365 € bis 104.859 €48 %
über 104.859 € bis 1.000.000 €50 %
über 1.000.000 €55 % (befristet bis 2029)

In der monatlichen Berechnung sind zwei Beträge eingerechnet: das Werbungskostenpauschale von 132 € im Jahr und der Verkehrsabsetzbetrag von 496 € im Jahr, der von der Steuer abgezogen wird. Wer Anspruch auf das Pendlerpauschale hat, erhält bei einem Einkommen bis 15.069 € einen erhöhten Verkehrsabsetzbetrag von 853 €. Geringverdiener erhalten für 2026 über die Arbeitnehmerveranlagung zusätzlich einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von 804 €, wenn ihr Einkommen 19.761 € nicht übersteigt; er läuft bis 30.259 € aus. Den Tarif finden Sie beim Finanzministerium.

Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Einmalige Bezüge wie der 13. und 14. Bezug sind sonstige Bezüge und werden getrennt vom laufenden Bezug versteuert. Nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherung gilt:

Sonstige Bezüge im KalenderjahrSteuersatz
erste 620 €0 %
nächste 24.380 €6 %
nächste 25.000 €27 %
nächste 33.333 €35,75 %
darüberTarif

Die begünstigten Sätze gelten nur innerhalb des Jahressechstels, also eines Sechstels der laufenden Bezüge, das zwei durchschnittlichen Monatsbezügen entspricht: bisherige laufende Bezüge des Kalenderjahres ÷ abgelaufene Monate × 2. Was das Sechstel übersteigt, wird mit dem laufenden Bezug nach Tarif versteuert. Beträgt das Jahressechstel 2026 höchstens 2.615 € (2025: 2.570 €), bleiben die sonstigen Bezüge ganz steuerfrei.

Mindestlohn, Arbeitszeit und Pflichtleistungen

  • Kein gesetzlicher Mindestlohn. Laut Sozialministerium gibt es in Österreich keinen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer. Über 800 Kollektivverträge regeln die Mindestentgelte nach Branchen und erfassen rund 95 % der Beschäftigten; wo keiner gilt, gibt es Mindestlohntarife oder das angemessene, ortsübliche Entgelt. Nach Angaben des Ministeriums sehen die meisten Kollektivverträge mindestens 1.700 € brutto vor, 14-mal im Jahr.
  • 13. und 14. Bezug. Sie sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern stehen zu, wenn der Kollektivvertrag sie vorsieht; die meisten enthalten Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.
  • Arbeitszeit. Die Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Einschließlich Überstunden darf die Arbeitszeit 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der einzelnen Woche nicht überschreiten, im Durchschnitt von 17 Wochen nicht mehr als 48 Stunden pro Woche.
  • Überstunden. Für jede Überstunde gebührt ein Zuschlag von 50 % oder ein Zeitausgleich von 1,5 Stunden.
  • Urlaub. 30 Werktage bei einer Sechstagewoche oder 25 Arbeitstage bei einer Fünftagewoche, also fünf Wochen; nach mehr als 25 Jahren im selben Unternehmen sechs Wochen.

Monatlicher Ablauf und Meldungen

  1. Vor der ersten Einstellung: Beantragen Sie bei der ÖGK kostenlos eine Beitragskontonummer.
  2. Neue Dienstnehmer: Melden Sie jeden Dienstnehmer vor Arbeitsantritt elektronisch über ELDA beim Krankenversicherungsträger an. Wurde eine Vor-Ort-Anmeldung erstattet, muss die vollständige elektronische Anmeldung binnen sieben Tagen folgen.
  3. Bis zum 15. des Folgemonats: Übermitteln Sie die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) über ELDA und zahlen Sie die Beiträge an die ÖGK; zahlen Sie Lohnsteuer, DB und DZ an das Finanzamt und die Kommunalsteuer an die Gemeinde.
  4. Jährlich: Übermitteln Sie die Lohnzettel (Formular L16) elektronisch bis Ende Februar (auf Papier bis 31. Jänner, nur ohne Internetzugang) und reichen Sie die Kommunalsteuererklärung bis 31. März ein.

Lohnabrechnung und Lohnkonto. Die Abrechnung erhält der Dienstnehmer gemeinsam mit jeder Auszahlung, und für jeden Dienstnehmer wird ein Lohnkonto mit den persönlichen Daten und allen Bezugsbestandteilen geführt.

Rechenbeispiel: 3.000 € brutto, 14-mal im Jahr

Ein Angestellter außerhalb von Wien, ledig, keine Kinder, kein Pendlerpauschale, das ganze Jahr beschäftigt, mit 3.000 € brutto im Monat, Urlaubszuschuss im Juni und Weihnachtsremuneration im November:

PositionLaufender MonatUrlaubszuschuss (Juni)Weihnachtsremuneration (November)
Bruttobezug3.000,00 €3.000,00 €3.000,00 €
Sozialversicherung Dienstnehmer−542,10 € (18,07 %)−512,10 € (17,07 %)−512,10 € (17,07 %)
Lohnsteuerbemessungsgrundlage2.457,90 €2.487,90 €2.487,90 €
Freibetrag–620,00 €–
Lohnsteuer−283,82 € (Tarif)−112,07 € (6 %)−149,27 € (6 %)
Auszahlung netto2.174,08 €2.375,83 €2.338,63 €
Sozialversicherung Dienstgeber629,40 € (20,98 %)614,40 € (20,48 %)614,40 € (20,48 %)
Betriebliche Vorsorge 1,53 %45,90 €45,90 €45,90 €
Dienstgeberbeitrag 3,7 %111,00 €111,00 €111,00 €
Kommunalsteuer 3 %90,00 €90,00 €90,00 €
Dienstgeberkosten ohne DZ3.876,30 €3.861,30 €3.861,30 €

So entsteht die monatliche Lohnsteuer: 2.457,90 € × 12 − 132 € = 29.362,80 € im Jahr. Der Tarif ergibt 20 % von 8.453 € (1.690,60 €) plus 30 % von 7.370,80 € (2.211,24 €), zusammen 3.901,84 €; abzüglich 496 € Verkehrsabsetzbetrag sind das 3.405,84 € im Jahr oder 283,82 € im Monat. Beim Urlaubszuschuss bleiben die ersten 620 € steuerfrei, die 6 % gelten also für 1.867,90 €; bei der Weihnachtsremuneration für die vollen 2.487,90 €. Beide liegen innerhalb des Jahressechstels von 6.000 €.

Im Jahr verdient der Dienstnehmer 42.000 € brutto und erhält 30.803,42 € netto; die Kosten des Dienstgebers betragen 54.238,20 € ohne den DZ, der je nach Bundesland 130,20 € bis 168,00 € im Jahr dazukommt.

Häufige Fehler

  1. Sonderzahlungen nach Tarif versteuern oder den Freibetrag von 620 € und das Jahressechstel übersehen.
  2. 18,07 % von Sonderzahlungen abziehen statt 17,07 %: Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag fallen darauf nicht an.
  3. Den höheren Wohnbauförderungsbeitrag in Wien übersehen, seit 1. Jänner 2026 je 0,75 %.
  4. Geringverdienern den vollen Arbeitslosenversicherungsbeitrag abziehen, obwohl unter 2.630 € 0 %, 1 % oder 2 % gelten.
  5. Neue Dienstnehmer erst nach dem ersten Arbeitstag anmelden; die Anmeldung ist vor Arbeitsantritt fällig.
  6. DZ, Kommunalsteuer oder BV-Beitrag bei den Dienstgeberkosten vergessen.
  7. Unter dem Kollektivvertrag zahlen, auch bei Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.

So hilft Clientlly

Clientlly enthält ein eingebautes Lohnprofil für Österreich: die Steuerstufen und den Freibetrag wie modelliert, die Beitragssätze für Dienstnehmer und Dienstgeber und die Höchstbeitragsgrundlagen, im Oktober 2026 mit amtlichen Quellen abgeglichen. Clientlly rechnet brutto in netto und die Dienstgeberbeiträge, erstellt Lohnabrechnungen, unterstützt wiederkehrende Lohnanpassungen sowie den Import von Mitarbeitern und Lohndaten; ein Administrator kann die Sätze in den Lohnsteuereinstellungen anpassen.

Das Profil bildet einen Dienstnehmer im ersten Dienstverhältnis ab, ledig, ohne Kinder, auf Bundesebene; den Wiener Wohnbauförderungsbeitrag, den Kollektivvertrag und persönliche Umstände wie Familienbonus Plus oder Pendlerpauschale prüfen Sie daher gesondert. Es deckt den laufenden Monatsbezug ab; Sonderzahlungen, DZ und Kommunalsteuer sind darin nicht enthalten.

Neben der Lohnverrechnung verwaltet das Personalmodul Urlaubsanträge und Genehmigungen mit Urlaubskalender sowie Personaldokumente, und die Zeiterfassung erfasst Arbeitszeiten und Überstunden. Für den Abschluss nach dem Lohnlauf hilft unsere Checkliste für den Monatsabschluss.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in Österreich 2026?

20,98 % Sozialversicherung (Wien 21,23 %) bis 6.930 € im Monat, dazu 1,53 % Betriebliche Vorsorge, 3,7 % Dienstgeberbeitrag, ein Zuschlag von 0,31 % bis 0,4 % je nach Bundesland und 3 % Kommunalsteuer: insgesamt rund 30 % des Bruttobezugs.

Gibt es 2026 einen Mindestlohn in Österreich?

Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht. Die Mindestentgelte regeln über 800 Kollektivverträge, die rund 95 % der Beschäftigten erfassen; laut Sozialministerium sehen die meisten mindestens 1.700 € brutto vor, 14-mal im Jahr.

Sind 13. und 14. Gehalt in Österreich Pflicht?

Nicht gesetzlich, aber die meisten Kollektivverträge sehen Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration vor. Innerhalb des Jahressechstels werden sie nach einem Freibetrag von 620 € mit 6 % versteuert, die Sozialversicherung des Dienstnehmers darauf beträgt 17,07 %.

Wann sind Lohnabgaben in Österreich fällig?

Bis zum 15. des Folgemonats: Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag an das Finanzamt, Kommunalsteuer an die Gemeinde und die Sozialversicherung mit der mBGM an die ÖGK. Der Lohnzettel L16 ist elektronisch bis Ende Februar zu übermitteln.

Wie berechnet man das Nettogehalt in Österreich?

Vom Brutto geht die Sozialversicherung des Dienstnehmers ab, 18,07 % bis 6.930 € im Monat, dann die Lohnsteuer auf den hochgerechneten Rest nach dem Tarif 2026, unter Berücksichtigung von 132 € Werbungskostenpauschale und 496 € Verkehrsabsetzbetrag. Bei 3.000 € brutto bleiben 2.174,08 €.

Quellen

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