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Lohnabrechnung Schweiz 2026: AHV, BVG und Quellensteuer

Lohnabrechnung Schweiz 2026: AHV/IV/EO je 5,3 %, ALV 1,1 % bis CHF 148'200, BVG-Grenzbeträge, Quellensteuer, kantonale Mindestlöhne und ein Rechenbeispiel.

Clientlly-TeamAktualisiert 10 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • 2026 bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmende je 5,3 % des gesamten Lohnes für AHV/IV/EO sowie je 1,1 % für die Arbeitslosenversicherung (ALV) auf dem Lohn bis CHF 148'200 pro Jahr.
  • Wer bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 22'680 pro Jahr verdient, muss in einer Pensionskasse (BVG) versichert sein; der Arbeitgeber zahlt mindestens gleich viel wie die Arbeitnehmenden, und die Mindest-Altersgutschriften betragen 7 % bis 18 % des koordinierten Lohnes.
  • Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Ausweis C füllen selbst eine Steuererklärung aus, es wird nichts abgezogen; übrige ausländische Arbeitnehmende und Grenzgänger bezahlen Quellensteuer, die der Arbeitgeber nach dem kantonalen Tarif abzieht.
  • Einen nationalen Mindestlohn gibt es nicht, aber fünf Kantone haben einen für 2026: Genf CHF 24.59 pro Stunde, Basel-Stadt CHF 22.20, Jura CHF 21.40, Neuenburg CHF 21.35 und Tessin CHF 20.00 bis 20.50 je nach Branche.
  • Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber geschuldet, sobald Arbeitsvertrag oder GAV ihn vorsehen; die Lohndeklaration geht bis 30. Januar an die AHV-Ausgleichskasse, und alle Arbeitnehmenden erhalten einen Lohnausweis.
Auf dieser Seite

In der Schweiz zieht der Arbeitgeber 5,3 % für AHV/IV/EO, 1,1 % für die Arbeitslosenversicherung (ALV), den Arbeitnehmeranteil an der beruflichen Vorsorge (BVG) und meist die Prämie für Nichtberufsunfälle vom Lohn ab. Dazu kommen sein Anteil sowie Beiträge an Familienzulagen und Unfallversicherung. Einkommenssteuer zieht er nur bei Quellensteuerpflichtigen ab; Schweizer und Personen mit Ausweis C füllen eine Steuererklärung aus.

Lohnabrechnung in der Schweiz auf einen Blick

ThemaRegel 2026
WährungSchweizer Franken (CHF)
LohnzahlungMonatlich, in 12 Raten (13 mit 13. Monatslohn)
EinkommenssteuerSteuererklärung für Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Ausweis C; Quellensteuer für übrige ausländische Arbeitnehmende und Grenzgänger, nach kantonalem Tarif
Beiträge ArbeitnehmendeAHV/IV/EO 5,3 % + ALV 1,1 % = 6,4 %, dazu BVG-Anteil und NBU-Prämie
Beiträge ArbeitgeberAHV/IV/EO 5,3 % + ALV 1,1 % = 6,4 %, dazu Familienzulagen, BVG-Anteil (mindestens jener der Arbeitnehmenden), BU-Prämie und Verwaltungskosten
Mindestlohn 2026Kein nationaler Mindestlohn; fünf Kantone haben einen
13. MonatslohnNicht gesetzlich vorgeschrieben; geschuldet, wenn vereinbart
BeitragszahlungenVierteljährlich (Lohnsumme bis CHF 200'000 pro Jahr) oder monatlich, bis zum 10. Tag nach Periodenende
Jährliche MeldungenLohndeklaration bis 30. Januar; Lohnausweis für alle Arbeitnehmenden
StellenAHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Unfallversicherer, Familienausgleichskasse, kantonale Steuerverwaltung

Sozialversicherungsbeiträge 2026

Der Arbeitgeber zieht die Arbeitnehmerhälfte der AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge vom Lohn ab und überweist sie zusammen mit seiner eigenen Hälfte an die AHV-Ausgleichskasse, wie das Merkblatt 2.01 der Informationsstelle AHV/IV erklärt.

BeitragArbeitnehmendeArbeitgeberBasis und Höchstbetrag
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)4,35 %4,35 %Ganzer Lohn, ohne Plafond
IV (Invalidenversicherung)0,7 %0,7 %Ganzer Lohn
EO (Erwerbsersatzordnung)0,25 %0,25 %Ganzer Lohn
ALV (Arbeitslosenversicherung)1,1 %1,1 %Bis CHF 148'200 pro Jahr (CHF 12'350 pro Monat)
Familienzulagen (FAK)Keine (0,13 % im Wallis)1,025 % bis 2,75 % bei den kantonalen KassenJe nach Kanton und Kasse
BVG (berufliche Vorsorge)Gemäss Reglement der PensionskasseMindestens gleich viel wie die ArbeitnehmendenKoordinierter Lohn
UVG Berufsunfälle (BU)KeinePrämie des VersicherersBis CHF 148'200 pro Jahr
UVG Nichtberufsunfälle (NBU)Prämie des VersicherersNur wenn vereinbartBis CHF 148'200 pro Jahr

Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Nach dem Referenzalter (65; für Frauen mit Jahrgang 1962: 64 Jahre und 6 Monate) entfällt die ALV, und AHV/IV/EO-Beiträge werden nur auf dem Lohn über dem Freibetrag von CHF 16'800 pro Jahr (CHF 1'400 pro Monat) erhoben. Auf Löhnen bis CHF 2'500 pro Jahr und Arbeitsverhältnis werden Beiträge nur auf Verlangen der versicherten Person erhoben, ausser bei Hausangestellten und bei bestimmten Arbeitgebern aus Kultur und Medien. Die Ausgleichskassen erheben zudem einen Verwaltungskostenbeitrag zulasten der Arbeitgeber.

BVG: berufliche Vorsorge

Wer bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 22'680 pro Jahr verdient, muss in einer Pensionskasse versichert werden: für Tod und Invalidität ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, für das Alterssparen ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag. Das Obligatorium umfasst den koordinierten Lohn: den Jahreslohn bis CHF 90'720 abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 26'460, mindestens CHF 3'780 und höchstens CHF 64'260.

AlterMindest-Altersgutschrift in % des koordinierten Lohnes
25 bis 347 %
35 bis 4410 %
45 bis 5415 %
55 bis 6518 %

Jede Pensionskasse legt ihre Beiträge und deren Aufteilung im Reglement fest, der Arbeitgeber muss aber mindestens gleich viel bezahlen wie alle Arbeitnehmenden zusammen. Ab 1. Januar 2027 steigt die Eintrittsschwelle auf CHF 23'040 und der Koordinationsabzug auf CHF 26'880 (Bundesrat, 2. Oktober 2026).

Unfallversicherung, Familienzulagen und Lohnfortzahlung bei Krankheit

Alle Arbeitnehmenden müssen bei der Suva oder einem anderen Versicherer gegen Berufsunfälle versichert werden; diese Prämie trägt der Arbeitgeber. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle versichert; diese Prämie wird grundsätzlich vom Lohn abgezogen. Jeder Versicherer legt seine Prämiensätze je Risikoklasse selbst fest.

Die Familienzulagen werden über eine Familienausgleichskasse ausgerichtet und hauptsächlich von den Arbeitgebern finanziert, zu Sätzen, die je nach Kanton und Kasse verschieden sind. Das Bundesminimum beträgt CHF 215 pro Kind und Monat (Kinderzulage) und CHF 268 (Ausbildungszulage).

Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) ist freiwillig. Ohne sie muss der Arbeitgeber kranken Arbeitnehmenden den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzahlen: im ersten Dienstjahr mindestens drei Wochen, danach länger nach der Berner, Zürcher oder Basler Skala. Die Hälfte der KTG-Prämie kann dem Personal belastet werden.

Einkommenssteuer auf dem Lohn: Steuererklärung oder Quellensteuer

Einkommen wird beim Bund, beim Kanton und bei der Gemeinde besteuert.

Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie ausländische Personen, deren Ehegatte den Schweizer Pass oder den Ausweis C hat, füllen eine Steuererklärung aus und bezahlen die Steuern selbst; der Arbeitgeber behält nichts ein. 2026 beträgt die direkte Bundessteuer für Alleinstehende null bis zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 15'200; danach steigen die Grenzsteuersätze von 0,77 % bis 13,2 %, und ab CHF 794'000 beträgt die Steuer einheitlich 11,5 % des gesamten Einkommens. Dazu kommen die Kantons- und Gemeindesteuern.

Die Quellensteuer gilt für ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Ausweis C und für im Ausland wohnhafte Personen mit Erwerbseinkommen in der Schweiz, etwa Grenzgänger und Wochenaufenthalter. Der Arbeitgeber zieht sie monatlich vom Lohn ab und überweist sie der kantonalen Steuerverwaltung; sie deckt die Einkommenssteuern von Bund, Kanton und Gemeinde, sodass diese Personen in der Regel keine Steuererklärung ausfüllen. Die Tarife sind kantonal verschieden; die ESTV publiziert die Quellensteuertarife 2026. Der Tarifcode bildet die Situation ab: A für Alleinstehende, B für Verheiratete mit einem Einkommen, C für Zweiverdiener-Ehepaare, H für Alleinerziehende, gefolgt von der Anzahl Kinder (A0 = alleinstehend ohne Kinder).

Eine in der Schweiz wohnhafte quellensteuerpflichtige Person mit einem Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit von mindestens CHF 120'000 im Jahr wird nachträglich ordentlich veranlagt. Andere können diese nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) bis 31. März des Folgejahres beantragen, etwa um zusätzliche Abzüge geltend zu machen; die Frist kann nicht erstreckt werden.

Mindestlohn, Arbeitszeit und Lohnbestandteile

Einen nationalen Mindestlohn gibt es nicht. Fünf Kantone kennen einen Mindestlohn für Arbeit, die gewöhnlich auf ihrem Gebiet geleistet wird:

KantonBrutto-Mindestlohn pro StundeGültig
GenfCHF 24.59Seit 1. Januar 2026, jährlich indexiert
Basel-StadtCHF 22.20Seit 1. Januar 2026
JuraCHF 21.40Seit 1. Juli 2024, 2026 unverändert
NeuenburgCHF 21.35Betrag 2026, jährlich indexiert
TessinCHF 20.00 bis 20.50 je nach BrancheDekret in Kraft seit 1. Januar 2026

Im Stundenlohn kommen Ferien- und Feiertagsentschädigungen dazu. Basel-Stadt und Jura nehmen Branchen mit allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit eigenen Mindestlöhnen aus, und im Tessin gilt ab 1. Januar 2027 das revidierte Gesetz.

13. Monatslohn. Kein Gesetz schreibt ihn vor. Sehen ihn der Arbeitsvertrag oder ein GAV vor, ist er Teil des vereinbarten Lohnes, und die meisten GAV sehen einen vor. Genf, Neuenburg und Basel-Stadt rechnen ihn an den Mindestlohn an; in Genf muss der Grundlohn dann mindestens CHF 22.70 pro Stunde betragen.

Überstunden und Überzeit. Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit, aber innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit (45 Stunden in Industrie, Büros und Grossbetrieben des Detailhandels, sonst 50 Stunden), sind mit einem Zuschlag von 25 % zu entschädigen, sofern nicht schriftlich Freizeit gleicher Dauer oder ein tieferer Zuschlag vereinbart ist. Überzeit über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit kostet mindestens 25 % Zuschlag und ist auf 2 Stunden pro Tag sowie 170 oder 140 Stunden pro Jahr begrenzt.

Ferien. Mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen. Der 1. August ist der einzige eidgenössische Feiertag und muss auch im Stundenlohn bezahlt werden. Mit der Präsenz- und Arbeitszeiterfassung behalten Sie Überstunden und Ferien im Griff.

Lohnkalender und Meldungen

WannWas
Vor dem ersten LohnBei einer AHV-Ausgleichskasse anmelden, einer Pensionskasse anschliessen, eine UVG-Unfallversicherung abschliessen und die Familienausgleichskasse klären
An jedem ZahltagSchriftliche Lohnabrechnung mit Bruttolohn, allen Abzügen und separat ausgewiesenen Zuschlägen wie der Ferienentschädigung
Bis zum 10. Tag nach Quartals- oder MonatsendeAHV/IV/EO- und ALV-Akontobeiträge bezahlen (vierteljährlich bis CHF 200'000 Lohnsumme pro Jahr, etwa bis 10. April für Januar bis März)
Im Rhythmus des KantonsQuellensteuer an die kantonale Steuerverwaltung abliefern
Bis 30. JanuarLohndeklaration an die Ausgleichskasse; eine Differenz ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen
Üblicherweise bis Ende JanuarLohnausweis (Formular 11 der ESTV) an alle Arbeitnehmenden

Akontobeiträge, die 30 Tage nach Periodenende nicht eingegangen sind, kosten 5 % Verzugszins pro Jahr. Viele Ausgleichskassen nehmen die Lohndeklaration elektronisch über Swissdec entgegen, und in einigen Kantonen muss der Arbeitgeber den Lohnausweis auch direkt den Steuerbehörden zustellen. Stimmen Sie die Beitragskonten mit Ihrer Checkliste für den Monatsabschluss ab.

Rechenbeispiel: CHF 6'000 pro Monat im Jahr 2026

Ein alleinstehender Schweizer, 40 Jahre alt, ohne Kinder, verdient CHF 6'000 brutto pro Monat, 12-mal ausbezahlt (CHF 72'000 pro Jahr); es wird keine Steuer abgezogen. Zwei Zeilen sind Annahmen, keine gesetzlichen Sätze:

  • BVG, zur Veranschaulichung: nur die gesetzliche Mindest-Altersgutschrift mit 40 Jahren, 10 % des koordinierten Lohnes von CHF 45'540 (CHF 72'000 − CHF 26'460), also CHF 4'554 pro Jahr, je zur Hälfte. Reale Vorsorgepläne enthalten zusätzlich Risiko- und Kostenbeiträge.
  • Unfallversicherung, angenommene Prämien: NBU 1,00 %, der Pauschalsatz, den die ESTV für die Quellensteuertarife 2026 verwendet, und BU 0,20 %. Die Sätze Ihres Versicherers weichen davon ab.
PositionArbeitnehmerArbeitgeber
Bruttolohn pro MonatCHF 6'000.00
AHV/IV/EO 5,3 %CHF 318.00CHF 318.00
ALV 1,1 %CHF 66.00CHF 66.00
BVG, Mindestbeispiel (CHF 379.50 je zur Hälfte)CHF 189.75CHF 189.75
NBU, angenommen 1,00 %CHF 60.00
BU, angenommen 0,20 %CHF 12.00
Total BeiträgeCHF 633.75CHF 585.75
Nettolohn vor EinkommenssteuerCHF 5'366.25
Arbeitgeberkosten ohne FamilienzulagenCHF 6'585.75

Die Beiträge an die Familienausgleichskasse kosten bei den kantonalen Kassen zusätzlich CHF 61.50 (1,025 %) bis CHF 165.00 (2,75 %) pro Monat, dazu kommen die Verwaltungskosten. Die Einkommenssteuer bezahlt der Arbeitnehmer nach der Steuererklärung. Wäre er quellensteuerpflichtig, würde der Arbeitgeber den Betrag nach dem Tarif A0 des Kantons abziehen, der je nach Kanton verschieden ist.

Häufige Fehler

  1. ALV über CHF 12'350 pro Monat abziehen oder nach dem Referenzalter.
  2. Quellensteuer bei Personen mit Ausweis C abziehen, sie bei anderen ausländischen Arbeitnehmenden vergessen oder den falschen Tarifcode verwenden.
  3. Arbeitnehmende mit mehr als CHF 22'680 pro Jahr nicht im BVG versichern oder als Arbeitgeber weniger als den Anteil der Arbeitnehmenden bezahlen.
  4. NBU-Prämien abziehen bei Personen, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten und gar nicht versichert sind.
  5. Stundenlöhne genau auf dem kantonalen Mindestlohn ansetzen, ohne separate Ferienentschädigung.
  6. Den 30. Januar verpassen oder Akontobeiträge zu spät bezahlen und 5 % Verzugszins schulden.

So hilft Clientlly

Clientlly enthält ein eingebautes Lohnprofil für die Schweiz, am 1. Oktober 2026 mit amtlichen Quellen abgeglichen: AHV/IV/EO mit 5,3 % für Arbeitnehmende und Arbeitgeber, ALV mit je 1,1 % bis CHF 12'350 pro Monat und der Tarif der direkten Bundessteuer, wie modelliert. Es berechnet Brutto zu Netto und die Arbeitgeberbeiträge, erstellt Lohnabrechnungen und unterstützt wiederkehrende Lohnanpassungen, als festen Betrag oder Prozentsatz des Lohnes, etwa für den BVG-Abzug Ihrer Pensionskasse. Mitarbeitende und Lohndaten lassen sich importieren, und Administratoren können die Sätze in den Lohnsteuer-Einstellungen anpassen.

Das Profil bildet eine Person in der Haupterwerbstätigkeit ab, alleinstehend, ohne Unterhaltspflichten, nur auf Bundesebene: Die Steuerzeile nähert die direkte Bundessteuer an und ist mit dem amtlichen Rechner zu prüfen, und Kantons- und Gemeindesteuern, Quellensteuertarife sowie BVG-, Unfall- und Familienzulagenbeiträge müssen Sie für Ihren Kanton, Ihre Pensionskasse und Ihren Versicherer prüfen.

Dazu kommen Ferienanträge mit Genehmigung und Ferienkalender, Präsenz- und Überstundenerfassung sowie HR-Dokumente. Mehr dazu unter Personal und Lohn in Clientlly.

Häufige Fragen

Wie viel bezahlt der Arbeitgeber in der Schweiz zusätzlich zum Lohn?

2026 mindestens 6,4 %: 5,3 % für AHV/IV/EO und 1,1 % für die ALV auf dem Lohn bis CHF 148'200 pro Jahr. Dazu kommen die Beiträge an die Familienausgleichskasse (1,025 % bis 2,75 % bei den kantonalen Kassen), der BVG-Anteil, der mindestens jenem der Arbeitnehmenden entspricht, die Berufsunfallprämie und die Verwaltungskosten.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Schweiz 2026?

Einen nationalen Mindestlohn gibt es nicht. Fünf Kantone haben einen: Genf CHF 24.59 pro Stunde, Basel-Stadt CHF 22.20, Jura CHF 21.40, Neuenburg CHF 21.35 und Tessin CHF 20.00 bis 20.50 je nach Branche. Zudem legen Gesamtarbeitsverträge in einigen Branchen Mindestlöhne fest.

Zieht der Arbeitgeber in der Schweiz die Einkommenssteuer vom Lohn ab?

Nur bei quellensteuerpflichtigen Personen: ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Ausweis C, sofern der Ehegatte nicht Schweizer ist oder den Ausweis C hat, sowie im Ausland wohnhafte Personen wie Grenzgänger. Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Ausweis C füllen eine Steuererklärung aus und bezahlen selbst.

Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz obligatorisch?

Nein. Das Gesetz schreibt keinen 13. Monatslohn vor, doch sobald er im Arbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag vereinbart ist, gehört er zum Lohn und muss bezahlt werden.

Wann sind die Sozialversicherungsbeiträge fällig?

Die AHV/IV/EO- und ALV-Akontobeiträge sind bis zum 10. Tag nach Quartalsende fällig, wenn die jährliche Lohnsumme höchstens CHF 200'000 beträgt, bei höheren Lohnsummen nach Monatsende. Die Lohndeklaration ist bis 30. Januar einzureichen, und verspätete Zahlungen kosten 5 % Verzugszins pro Jahr.

Welche BVG-Grenzbeträge gelten 2026?

Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 22'680, der Koordinationsabzug CHF 26'460 und der obere Grenzbetrag CHF 90'720; der koordinierte Lohn liegt damit zwischen CHF 3'780 und CHF 64'260. Ab 1. Januar 2027 steigen die Eintrittsschwelle auf CHF 23'040 und der Koordinationsabzug auf CHF 26'880.

Quellen

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